Rechtsprechung
LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 124 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 Var. 1 BGB, § 613a BGB, § 138 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtige Kündigungserklärung des Arbeitnehmers nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin; Unzulässiges Bestreiten der vom Arbeitnehmer dargelegten Umstände durch den Insolvenzverwalter ohne vorherige eigene ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtige Kündigungserklärung des Arbeitnehmers nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.06.2014 - 5 Ca 359/13
- LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.12.2005 - IX ZR 95/04
Voraussetzungen der Feststellung einer titulierten Forderung zur …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Der BGH wendet diesen Grundsatz in den vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen ebenso für einen Insolvenzverwalter an: Auch er darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls den Schuldner befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH 16. November 2012 - V ZR 179/11 -;15. März 2012 - IX ZR 249/09 - 01. Dezember 2005 - IX ZR 95/04 -, juris).Es handelt sich somit nicht - wie der Beklagte geltend macht - um Entscheidungen zu besonderen Sachverhalten, sondern um die Anwendung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes im Rahmen des § 138 ZPO; für die Einlassungsobliegenheit des Insolvenzverwalters gelten die allgemeinen Grundsätze (so ausdrücklich BGH 1. Dezember 2005 aaO.).
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
MP3-Player-Import
Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Dieser allgemeine Grundsatz findet sich in der Rechtsprechung in unterschiedlichen Konstellationen wider (z.B. in einem Markenrechtsprozess: BGH 19. April 2001 - I ZR 238/98 - BB 2001, 2187; zum Patentrecht: 17. September 2009 - Xa ZR 2/08 - BGHZ 182, 245-263, juris). - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf
Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Der Tatbestand der arglistigen Täuschung setzt voraus, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsempfänger einen Irrtum erregt und ihn zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst (BAG Urteil v. 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 -, juris; BAG, Urteil v. 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 -, juris).
- BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Dieser allgemeine Grundsatz findet sich in der Rechtsprechung in unterschiedlichen Konstellationen wider (z.B. in einem Markenrechtsprozess: BGH 19. April 2001 - I ZR 238/98 - BB 2001, 2187; zum Patentrecht: 17. September 2009 - Xa ZR 2/08 - BGHZ 182, 245-263, juris). - BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Der BGH wendet diesen Grundsatz in den vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen ebenso für einen Insolvenzverwalter an: Auch er darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls den Schuldner befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH 16. November 2012 - V ZR 179/11 -;15. März 2012 - IX ZR 249/09 - 01. Dezember 2005 - IX ZR 95/04 -, juris). - BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11
Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Der BGH wendet diesen Grundsatz in den vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen ebenso für einen Insolvenzverwalter an: Auch er darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls den Schuldner befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH 16. November 2012 - V ZR 179/11 -;15. März 2012 - IX ZR 249/09 - 01. Dezember 2005 - IX ZR 95/04 -, juris). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14
Der Tatbestand der arglistigen Täuschung setzt voraus, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsempfänger einen Irrtum erregt und ihn zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst (BAG Urteil v. 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 -, juris; BAG, Urteil v. 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 -, juris).
- ArbG Köln, 11.01.2017 - 20 Ca 2193/16
Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs …
Demgemäß ist ein Rechtsnachfolger gehindert, Tatsachen, welche er aus eigener Wahrnehmung nicht kennt, zu der sich aber Erkenntnisse aus seinen Unterlagen entnehmen lassen, mit Nichtwissen nur dann bestreiten, wenn sich aus den ihm vorliegenden Unterlagen keine entsprechenden Angaben entnehmen lassen und er den Rechtsvorgänger hinreichend zu dem Sachverhalt befragt hat (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 18.03.2015 - 5 Sa 47/14, juris, Rn. 35). - ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1196/16
Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs …
Demgemäß ist ein Rechtsnachfolger gehindert, Tatsachen, welche er aus eigener Wahrnehmung nicht kennt, zu der sich aber Erkenntnisse aus seinen Unterlagen entnehmen lassen, mit Nichtwissen nur dann bestreiten, wenn sich aus den ihm vorliegenden Unterlagen keine entsprechenden Angaben entnehmen lassen und er den Rechtsvorgänger hinreichend zu dem Sachverhalt befragt hat (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 18.03.2015 - 5 Sa 47/14, juris, Rn. 35). - ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs …
Demgemäß ist ein Rechtsnachfolger gehindert, Tatsachen, welche er aus eigener Wahrnehmung nicht kennt, zu der sich aber Erkenntnisse aus seinen Unterlagen entnehmen lassen, mit Nichtwissen nur dann bestreiten, wenn sich aus den ihm vorliegenden Unterlagen keine entsprechenden Angaben entnehmen lassen und er den Rechtsvorgänger hinreichend zu dem Sachverhalt befragt hat (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 18.03.2015 - 5 Sa 47/14, juris, Rn. 35).